Das Jahr 2013 bringt eine neue Regelung der Rundfunkgebühren mit sich. Während viele Autofahrer bisher nur die Rundfunkgebühren für ihr Autoradio zahlten, sollen sie im neuen Jahr wie jeder Haushalt den vollen Beitragssatz zahlen.
Das ärgert sowohl Autofahrer als auch andere Verbraucher. Denn für die meisten Personen bedeutet das im Klartext: Noch mehr Geld für die (Ex-)GEZ aufwenden.
In den vergangenen Jahren erhielten die GEZ-Kontrolleure von den Zulassungsstellen die Daten der Fahrzeughalter, wenn sie am Straßenrand ein Auto mit Radio sahen, von dem sie nicht wussten, ob es angemeldet war. So versuchte die GEZ die Kfz-Halter zum Zahlen der Gebühren zu bewegen. Was in den meisten Fällen nach einigen Mahnungen und Drohbriefen klappte, wird 2013 völlig obsolet. Denn bisher fand bei der GEZ, die ab 2013 voraussichtlich ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice heißt, eine Unterteilung nach Geräten statt. Personen ohne einen Fernseher mussten in diesem System lediglich den verminderten Gebührensatz von 5,76 Euro zahlen. So auch Autofahrer, die oft nur den Rundfunkbeitrag für ihr angemeldetes Radio (wie zum Beispiel Autoradios von Alpine) entrichteten. Das Gleiche galt übrigens für Studenten, die nur ein Radio sowie einen PC und/oder ihr Smartphone angemeldet hatten. Der verminderte Beitrag bezog sich also nur auf Leistungen übers Internet und Hörfunk. Ab 2013 erfolgt die Haushaltsabgabe, so die neue Bezeichnung für die GEZ-Gebühr, in Höhe von 17,98 Euro pro Haushalt. Die Anzahl und Art der verwendeten Geräte ist irrelevant, ebenso wie die Anzahl der Personen im Haushalt. Was zur Vereinfachung des Systems dienen sollte, bringt Millionen von Autofahrern und Haushalten erhebliche Mehrkosten ein.
Familien, bei denen volljährige Kinder und Großeltern unter einem Dach wohnen, müssen künftig nur noch eine einmalige Abgabe für den kompletten Haushalt entrichten. Das Gleiche System gilt für Wohngemeinschaften, die dank der Unabhängigkeit der Personenanzahl ebenso von dem System profitieren. Für Alleinstehende ohne Fernseher wird das neue System zur Kostenfalle, denn künftig werden statt dem verminderten Satz von 5,76 Euro einfach pauschal 17,98 Euro pro Monat fällig. Ein Anrecht zur Beitragsbefreiung gilt nur, wenn Sozialleistungen (Hartz 4 oder Grundsicherung) oder BAföG bezogen wird. Behinderte erhalten einen separaten geminderten Beitragssatz.
Die GEZ profitiert durch die Änderungen enorm. Der Personalaufwand von GEZ-Kontrolleuren und unangemeldeten “Hausbesuchern” geht zurück, während die Einnahmen steigen werden. Eine Minderung der Beitragssätze wird das laut Experten aber wohl kaum zur Folge haben – immerhin sollen die Gebühren bis mindestens 2016 nicht erhöht werden.
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