Bei den KFZ-Versicherungen wird zwischen der Haftpflicht, der Teil- und der Vollkaskoversicherung als Absicherungsmöglichkeit unterschieden. Hierzulande schreibt der Gesetzgeber lediglich die Haftpflichtversicherung vor, die Voraussetzung für jeden Fahrzeughalter ist, um sein Auto im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen.